Terminvereinbarung

Um verlässlich Zeit für Sie zu haben, sind Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dafür können Sie telefonisch oder via Mail Kontakt mit mir aufnehmen. Sollten Sie mich nicht erreichen, können Sie mir Namen und Telefonnummer hinterlassen, ich rufe Sie verlässlich zurück.

Das anschließende Erstgespräch dient einem ersten gegenseitigen Kennenlernen. Dabei haben Ihre Anliegen, Wünsche und Sorgen ebenso Platz wie die Klärung der Rahmenbedingungen.


Absageregelung

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie ihn bitte telefonisch oder per Mail ab. Bis zu 48 Stunden vor dem Termin ist das kostenfrei möglich, bei späterer Absage wird die Stunde verrechnet.


 Verschwiegenheit

Gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes (BGBI. Nr. 361/1990) unterliege ich der Schweigepflicht. Dies betrifft alle mir anvertrauten Themen und Gesprächsinhalte. Meine Verschwiegenheitspflicht besteht uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung, also z.B. auch gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen. Wünschen Klient/innen bzw. Patient/innen ausdrücklich eine Datenweitergabe an z.B. Versicherungen, ist eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich


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